Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

 

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.Sie gelten als Vereinbarung,wenn nicht umgehend widersprochen wird.Wenn der Kunde den AGB widersprechen will ist dies schriftlich binnen drei Werktagen nach Vertragbestätigung zu klären.Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit.„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellte Produkte,gleich in welcher Form oder auf welchem Medium (Daten auf CD,Fachabzüge usw.) 

     

    Urheberrecht

     

  2. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebersbestimmt,sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken.ist-sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde-jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen,eineWeitergabe der Rechte bedarf einer besonderen Vereinbarung Die Nutzungsrechte gehen erst über  nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. Der Auftraggeber hat kein Recht,das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten. Bei der Verwendung der Lichtbilder in online oder Printmedien (privater Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen.Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz. 

     

    Vergütung,Eigentumsvorbehalt

     

  3. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar erhoben. Bei Terminvereinbarungen sind 20% Anzahlung fällig.Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.Der Auftraggeber gerät in Verzug wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens dreissig Tage nach Zugang der Rechnung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 

     

    Leistungsstörung, Ausfallhonorar

     

  4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:

     

    Storno ab dem 15.Tag nach Vertrags-oder Terminvereinbarung 25%

    Storno 4 Wochen vor dem gebuchten Termin 50% 

    Storno  3- 7 Tage vor dem gebuchten Termin 75% 

    Storno ab 2 Tage vor dem gebuchten Termin 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

     

    Lieferzeiten

     

  5. Sämtliche Arbeiten vom Fotografen werden mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben.Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.Eine Anerkunnung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.Bei Nachbestellungen können Farbdifferenzen zu den Erstbildern entstehen,eine Reklamation ist hierbei nicht berechtigt. Salvatorische Klausel :Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder oder werden,sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.Die unwirksamen Bedingungen wird durch die gesetzliche Bedingung ersetzt.